Heute erschien das lang ersehnte und angekündigte Rechtsgutachten zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des DBJR.
„Jugendverbände sind zu fördern. Das stellt nun ein Rechtsgutachten sehr eindeutig fest“, sagt Stephan Groschwitz, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR). Das juristische Gutachten wurde von Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Professor Dr. Christian Bernzen und der Rechtsanwältin Melanie Kößler im Auftrag des DBJR erstellt und heute veröffentlicht.
PM DBJR/ Gutachten: